• Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Allgemeines

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Bareither + Raisch Funktechnik GmbH & Co. KG, im folgenden auch Bareither + Raisch genannt gelten für alle Verträge, Lieferungen, sowie Leistungen der Vermietung und sonstige Leistungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Bareither + Raisch Funktechnik GmbH & Co. KG.
  2. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden die Firma Bareither + Raisch Funktechnik GmbH & Co. KG von der Erfüllung geschlossener Verträge.
  3. Für Geschäftsbeziehungen mit Verbraucher gelten bei Gewährleistungen die gesetzlichen Regelungen.

2.     Angebote

  1. Unsere Angebote sind, wenn nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, in jeder Weise freibleibend.
  2. Zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, etc. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn sie wurden von uns schriftlich zugesichert. Bei Angeboten in Verbindung mit BOS Behörden – und Objektfunkanlagen und Betriebsfunkanlagen ist der Abschluss eines Wartungsvertrages zwingend erforderlich.
  3. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  4. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, bzw. spätestens mit Lieferung/Entgegennahme der Ware bzw. der Leistung rechtskräftig.

3.     Preise, Zahlung

  1. Preisgrundlage bildet die bei Vertragsabschluss, Vermietungen oder Bestellung gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Mehrwertsteuer
  2. Für noch nicht ausgeführte Lieferungen gelten die Preise aus dem beiderseitig unterzeichneten Angebot. Bei Wartungsvereinbarungen gelten die Preise aus dem abgeschlossenen bzw. noch zu schließenden Wartungsvertrag. Allfällige geänderte Preise werden dem Vertragspartner frühestmöglich mitgeteilt.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Versand der Geräte, Funkanlagen, der vereinbarten Leistung an den Vertragspartner. Bareither + Raisch ist berechtigt, eine Abschlagszahlung zu verlangen.
  4. Für den Versand von Geräten, Zubehör, Ersatzteilen oder sonstiges gelten die nachfolgende Bedingungen.
    • Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden
    • Die Rechnungstellung bei Versand erfolgt per Nachnahme
    • Eine Abholung durch Kunden ist nur mit gültigem Ausweis möglich
    • Die Bezahlung der Rechnung ist bei Abholung sofort fällig
  5. Alle angegebene Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Fracht-, Porto und Versicherungskosten sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt stets per Nachnahme
  6. Alle Rechnungen sind rein netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig sofern Vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist.
  7. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen sowie die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümer behalten wir uns vor.
  8. Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach gesetzlichen Vorgaben zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Bezahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern. Bei Zahlungsverzug hat Bareither + Raisch das Recht, dem Vertragspartner sämtliche Mahnspesen und Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug.
  9. Die Verrechnung von Forderungen von Bareither + Raisch aus Lieferungen und/oder Leistungen mit Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen.

4.     Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

  1. Die Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten Eigentum von Bareither + Raisch
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten darf der Vertragspartner die Geräte weder auf Dritte übertragen oder sonst wie veräußern noch sie verpfänden.
  3. Die Lieferung erfolgt ab Standort Leonberg.
  4. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen bzw. dem Kunden übergeben wurde. Sollten im Falle höherer Gewalt sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen länger als acht (8) Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers.
  6. Ist der Kunde Unternehmer, ist ihm der direkte oder indirekte Weiterverkauf von uns gelieferter Ware in Länder außerhalb der EU ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

5.     Gewährleistung

  1. Die Annahme eines Reparaturauftrages stellt noch kein Anerkenntnis etwaiger Gewährleistungsansprüche dar.
  2. Bei Reklamationen stehen dem Kunden, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
  3. Für Verbraucher gilt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorgaben ab Lieferdatum. Für Unternehmer gilt die gesetzliche Regelung der Gewährleistung nach § 377 HGB.
  4. Für Geschäftskunden leisten wir die Gewährleistung nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder Gutschrift. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist erst nach dem dritten (3.) fehlgeschlagenen Nachbesserungs-/Reparaturversuch ein- und desselben Fehlers möglich. Weitgehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. Rücksendungen sind grundsätzlich frei an uns zurückzuschicken.
  5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn:
    1. der Originalkaufbeleg unleserlich ist oder nachträglich geändert wurde;
    2. das Gerät / Anlage Schäden aufweist, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung oder sonstige äußere Einflüsse (z.B. Fall, Blitz, Feuchtigkeit, Feuer) entstanden sind;
    3. das Gerät in Verbindung mit Nicht-Original-Zubehör, das vom Hersteller für den Gebrauch mit den Geräten nicht ausdrücklich zugelassen ist, verwendet wurde;
    4. die vom Hersteller in der Bedienungsanleitung gegebene Informationen hinsichtlich Einsatz, Gebrauch oder Wartung der Geräte oder Anlage nicht befolgt werden;
    5. Fremdeingriffe oder Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte am Gerät oder an der Anlage vorgenommen werden.
  6. Die Rechte des Kunden aus einer Herstellergarantie bleiben unberührt.
  7. Die Ware ist nach Lieferung auf Vollständigkeit, Mangelfreiheit und Transport zu untersuchen.
    1. Offensichtliche Mängel sind sofort anzuzeigen.
    2. Mängel, die bei einer sorgfältigen Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach bekannt werden mitzuteilen.
    3. Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.
    4. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
    5. Sofern kein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden unsere erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten in Rechnung stellen.

6.     Reparaturaufträge

  1. Für Reparaturaufträge, die wir außerhalb der kaufrechtlichen Gewährleistung oder einer Herstellergarantie angenommen haben, kann der Kunde bei berechtigten Mängeln unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte Nacherfüllung gem. § 635 BGB verlangen
  2. Beim Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
  4. Wünscht der Kunde einen Kostenvoranschlag, wird die hierfür berechnete Gebühr bei Auftragserteilung verrechnet.
  5. Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.     Wartungsleistungen

  1. Wartungsleistung umfasst folgende Leistungen, sofern vertraglich oder im gesondert abgeschlossenen Wartungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde:
    • Ersetzen defekter Bestandteile.
    • Software-Updates; Verbesserung oder Erweiterung der bestehenden Funktionen Software.
  2. Die Wartungsleistungen erfolgen nach vereinbarten Zeiten. Sämtliche Wartungsleistungen, welche einen vor Ort-Einsatz vorsehen, bedingen den Abschluss eines Wartungsvertrages

8.     Datensicherheit / -schutz

  1. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Servicetätigkeit ein Verlust von im Gerät gespeicherten persönlichen Daten (Telefonnummer, Namen, Einstellungen, etc.) auftreten kann. Eine Haftung hierfür kann von uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht übernommen werden.
  2. Die sich aus den Geschäftsvorfällen ergebenden Daten werden im Rahmen von automatisierten Dateien zur Geschäftsabwicklung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben.

9.     Miet-und Verleihbedingungen

  1. Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung bzw. Wiedervermietung überlassen. Dafür gelten nachstehende Bedingungen.
  2. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden die durch unsachgemäße Handhabung entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigungen der Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte.
  3. Endet die vereinbarte Mietzeit so hat der Mieter die Mietsache fristgerecht zur Abholung (Rückholservice) bereitzustellen oder während der Geschäftszeit in unserem Lager Leonberg vollständig zurückzugeben.
  4. Die Erstellung und Versand der Rechnung erfolgt nach Rückgabe und ist sofort rein netto fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  5. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe zu melden. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadenfreiheit!
  6. Bei Nichtfunktion einzelner Mietgeräte zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache haftet die Firma Bareither + Raisch Funktechnik GmbH & Co. KG gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des Verleihpreises der defekten Sache.
  7. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs-/Reparaturversuche durch Bareither + Raisch fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schaden-ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  8. Kosten, die der Firma Bareither + Raisch Funktechnik GmbH & Co. KG durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u. a. trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt analog 3. Preise, Zahlungen Punkt 3.8 und 3.9.
  9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die bestellte Mietsache.
  10. Für den Fall, dass das bestellte Mietgerät nicht verfügbar sein sollte, behält sich die Firma Bareither + Raisch Funktechnik GmbH & Co. KG vor, ein nach ihrem Ermessen gleichwertiges Gerät zu liefern.
  11. Darüberhinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden
  12. Stornierung durch Mieter

Der Mieter kann den Auftrag bis spätestens drei (3) Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung einer Abstandsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Die Höhe der Abstandsgebühr errechnet sich wie folgt, und ist sofort zum Zeitpunkt der Stornierung fällig:

    • Stornierung 30 Tage vor Mietbeginn: 20% des Auftragswertes.
    • Stornierung 10 Tage vor Mietbeginn: 50% des Auftragswertes.
    • Stornierung    3 Tage vor Mietbeginn: 80% des Auftragswertes.

Kurzfristige Stornierungen, die in weniger als 3 Tagen vor Mietbeginn eingehen, werden nicht akzeptiert und es wir der volle Auftragswert in Rechnung gestellt. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang des Kündigungs-schreiben. Alle zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erfolgten oder auch nur angefangenen Arbeiten oder bereits erbrachte Leistungen sind zu 100% fällig, unabhängig von den oben genannten Stornierungszeiten und damit verbundenen Prozentsätzen. Fremdkosten, wie Versandkoste, zusätzliche Bestellungen zur Mietsache etc. werden ebenfalls in voller Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt

  1. Firma Bareither + Raisch Funktechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache und somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifikation vorlegen kann. Eine Aufenthaltsgenehmigung allein genügt nicht.

10.     Verwendung von Warenzeichen und Informationsmaterial

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das von Bareither + Raisch erhaltene Werbematerial gut zu präsentieren. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Unterlagen vor dem Druck oder jeglicher Publikation (wie z. B. im Internet etc.) Bareither + Raisch zu unterbreiten, sofern er darin Warenzeichen oder sonstiges Werbematerial von Bareither + Raisch verwendet.

11. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.
  2. Die vertragliche und außervertragliche Haftung von Bareither + Raisch auf Schadensersatz oder Ersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf von Bareither + Raisch oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) herbeigeführte Schäden.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung auf vertragstypische vorhersehbare Schäden.
  4. In den verbleibenden Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Bareither + Raisch ausgeschlossen.
  5. Die Haftung von Bareither + Raisch für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aus gegebenen Garantien bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
  6. Keine Haftung von Bareither + Raisch besteht bei Fehlern und Schäde
    1. die in Folge verspäteter Anlieferung der Ware
    2. durch einen Vertragspartner;
    3. durch fehlerhafte, unvollständige oder unleserliche Unterlagen oder Informationen des Vertragspartners
    4. durch den Anschluss oder die Änderung von oder an Geräten ohne Zustimmung von Bareither + Raisch entstanden sind, soweit Bareither + Raisch kein Verschulden trifft.
  7. Für Störungen, die nicht im Einflussbereich von Bareither + Raisch liegen (z. B. Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Erreichbarkeit von Notruf-Anfragen oder versperrter Zugang zur Funkanlage), haftet Bareither + Raisch nicht.
  8. Die Haftung für Kardinalsrechtsverpflichtungen aus dem mit dem Vertragspartner vertraglich vereinbarten Leistungen wird auf 5.000€ kalenderjährlich beschränkt.

12.     Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum.
  2. Der Kunde ist berechtigt, über Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen.
  3. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  4. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsweise bestehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
  5. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, den uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen.
  6. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  7. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
  8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
  9. Der Geschäftskunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

13.     Nutzung und Angebote der Webseite von Bareither + Raisch Funktechnik GmbH & Co. KG

Geltungsbereich 

  1. Bareither + Raisch bietet auf den Webseiten Informationen rund um das Produktportfolio Funktechnik an und stellt in diesem Zusammenhang eigene Informationen und von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung.
  2. Die Nutzung der Webseiten zwischen dem Nutzer (Besucher) und dem Betreiber der Seite (im Folgenden Anbieter) gelten die folgenden Nutzungsbedingungen. Die Nutzung der Webseite, auch nur in Teilen, ist nur zulässig wenn der Nutzer(Besucher) die Nutzungsbedingungen akzeptiert. Eine Nutzung der Webseite, auch teilweise, liegt vor sobald der Nutzer(Besucher) die Webseiten über einen mobilen oder stationären Browser aufruft.
  3. Bareither + Raisch behält sich vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern

Leistungsumfang

  1. Der Anbieter gestattet dem Nutzer(Besucher) der Webseiten im Rahmen der Nutzungsbedingungen die zur Verfügung gestellten Informationen zu Nutzen. Der Anbieter übernimmt keine Leistungsverpflichtung über die zur Verfügung gestellten Informationen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verlässlichkeit übernimmt der Anbieter keinerlei Gewähr.
  2. Sollte der Nutzer(Besucher) mit den AGBs nicht oder auch nur in Teilen nicht einverstanden sein entbindet der Nutzer(Besucher) die Verantwortlichen von jeglicher Rechtsverantwortlichkeit.

Datennutzung und Datenschutz

  1. Der Nutzer(Besucher) hat sich durch den Besuch der Webseiten mit den unter Datenschutz hinterlegten Richtlinien des Anbieters einverstanden erklärt.

Haftung

  1. Der Nutzer(Besucher) hat sich durch den Besuch der Webseiten mit den unter Haftung hinterlegten Richtlinien des Anbieters einverstanden erklärt.

Copyright

  1. Bei der Verwendung aller dargestellten Informationen und der bereitgestellten Unterlagen ist der Anbieter bestrebt alle Copyright-Rechte Dritter zu wahren. Der Anbieter beansprucht für jegliche selbsterstellten Informationen und Unterlagen alle Urheberrechte für sich. Die jeweiligen Inhalte können nur nach Zustimmung des Anbieters verwendet oder vervielfältigt werden.

14.  Vertraulichkeitsvereinbarung

  1.  Alle bei der Ausführung bekannt werden, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbaren Informationen, Unterlagen, Daten- und Programmentwicklungen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, sowie die vereinbarten Konditionen geheim zu halten und diese jeweils nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Bareither + Raisch Funktechnik GmbH & Co. zugänglich zu machen.

15.  Salvatorische Klausel

  1. Wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder rechtsunwirksam erklärt, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt und sind so auszulegen, wie wenn die Vereinbarung ohne die ungültige Bestimmung abgeschlossen worden wäre.
  2. Das gleiche gilt für Vertragslücken und bei Vertragsänderungen oder -ergänzungen.

15.  Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1.  Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam oder undurchführbar sein, so vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass diese unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame und/oder durchführbare Regelung, die der unwirksamen und/oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich möglichst entspricht, ersetzt wird.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
  3. Alle gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit Verträgen ist Leonberg.

Bareither + Raisch
Funktechnik GmbH & Co.KG

Hertichstraße 52 
D-71229 Leonberg
Tel.: (07152) 928 90 - 0