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    KuNo ® - Kommunikation & Notruf für den Forstbereich

Kommunikations- und Notrufgerät für die Waldarbeit (KuNo ®)

Kann Funktechnik die Arbeitssicherheit bei der Waldarbeit verbessern?

Von Manfred Happold, Ulrich Hoffmann und Klaus Ulrich, Stuttgart

Die Landesforstverwaltung Baden-Württemberg sowie die Badische und die Württembergische Unfallkasse als zuständige Unfallversicherungsträger erprobten in einem Feldversuch die Möglichkeit der Absicherung von Waldarbeitergruppen mit Notrufmeldern. Nachfolgend sind die Erfahrungen, die sich aus diesem Pilot-projekt ergaben, zusammengefasst.

Naturnahe Waldwirtschaft und Arbeitssicherheit

Naturnahe Waldbewirtschaftung mit der verstärkten Anwendung von Naturverjüngungsverfahren und einer wesentlichen Verlängerung der Verjüngungszeiträume führt für die Beschäftigten zunehmend zu Einschränkungen der Sichtverbindung und zu Erschwernissen bezüglich der Koordination von Arbeiten innerhalb der Hiebsfläche. Leider ist zu erwarten, dass die Zahl der Unfälle, bei denen der Verletzte erst nach einer längeren Zeitspanne aufgefunden wird, weiter zunimmt.

Durch die Unfallverhütungsvorschrift "Forsten" (GUV-V C 51, BLB 4.3) werden die forstlichen Arbeitgeber dazu verpflichtet, dass Arbeiten mit der Motorsäge ohne ständige Ruf-, Sicht- oder sonstige Verbindung mit einer anderen Person, die in der Lage ist, in Notfällen erste Hilfe zu leisten, nicht durchgeführt werden dürfen.

Darüber hinaus wird infolge einzelstammweiser Nutzung der hängengebliebene Baum auch bei guter fachlicher Ausführung der Fällung mehr zum Regelfall als zur Ausnahme. Zumindest hier ist die Unterstützung des Arbeitskollegen oder des Maschinenführers beim Herunterdrehen bzw. Abziehen des Baumes schon aus ergonomischen Gründen unerlässlich. Unter diesen Gesichtspunkten wird der Bedarf an einer Verständigungsmöglichkeit innerhalb der Waldarbeitergruppe als immer dringlicher angesehen.

Welche Anforderungen sind an ein Notrufmeldesystem für die Waldarbeit zu stellen?

Da bisher keine oder nur unzureichende Erfahrungen über die Tauglichkeit von in der Industrie verwendeten Notrufmeldesystemen, sogenannten Personennotsignal-Anlagen, beim Einsatz in der Waldarbeit vorlagen, erstellte eine Arbeitsgruppe, in der das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg sowie die Badische und Württembergische Unfallkasse vertreten waren, ein Anforderungsprofil für ein derartiges Notrufmeldesystem. Dabei wurden vorrangig die Aspekte der motormanuellen Holzernte als gefährlichster und zeitintensivster Arbeitsbereich der Waldarbeit berücksichtigt. Als Rahmenbedingung war bei jeder Waldarbeitergruppe das Vorhandensein eines Funktelefons oder die Anbindung an die Funkwelle Forst vorausgesetzt, um die Weiterleitung eines Notrufes nach außen zu gewährleisten.

  • Das Gerät selbst soll klein, leicht und einfach bedienbar sein, sowie den bei der Waldarbeit herrschenden äußeren Einflüssen standhalten (Vibrationen, Stoss, elektromagnetische Felder, Nässe, Hitze, Kälte). Die Möglichkeit von Kabelverbindungen zum Helm, Gehörschutz usw. wird als für die Waldarbeit nur bedingt geeignet angesehen. Ebenso wurde eine Installation der gesamten Technik in den Helm wegen des zusätzlichen Gewichtes abgelehnt.
  • Durch das Auslösen des Alarms sollen alle Kollegen der Waldarbeitergruppe alarmiert werden, gleichzeitig soll der Alarm auf die Arbeitsgruppe beschränkt sein (gruppeninterne Alarmierung).
  • Eine aktive (willensabhängige) und passive (willensunabhängige) Auslösung des Notrufes muss möglich sein. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Alarmierung auch bei Motorsägenlärm und unter Gehörschutz wahrnehmbar ist.
  • Als Mindestreichweite werden auch bei ungünstigen topographischen Bedingungen 500 m als notwendig erachtet.
  • Um den zahlreichen Varianten der Waldarbeiteraustattung gerecht zu werden, sind mehrere alternative Befestigungsmöglichkeiten (am Gürtel, an der Kleidung usw.) vorzusehen.
  • Als Akku-Standzeit werden auch unter ungünstigen Bedingungen mindestens 12 Stunden gefordert, eine Lademöglichkeit am PKW sollte vorhanden sein. Eine zusätzliche Sprechverbindung wurde als wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich formuliert, da zu diesem Zeitpunkt die Funktion als Notrufgerät im Vordergrund stand.

Auf Grund dieser Anforderungen wurden durch die Hersteller bzw. Vertreiber zahlreiche Lösungsvorschläge vorgelegt, die sich in zwei Typen von Notrufsystemen untergliedern lassen:

  • Typ A: Notrufgerät mit Signalgeber (keine verbale Kommunikationsmöglichkeit)
  • Typ B: Sprechfunkgerät mit Notruffunktion

Beide Systeme verfügen über die Möglichkeit die Notruffunktion aktiv durch Knopfdruck oder passiv über einen integrierten Lagemelder zu aktivieren. Dem eigentlichen Notruf ist ein Voralarm vorgeschaltet, der im Falle einer unbeabsichtigten Auslösung dem Waldarbeiter die Möglichkeit bietet, eine Rückstellung der Funktion vorzunehmen.

Beim Gerätetyp A ist neben den tragbaren Notrufsendern/-empfängern, die jeder Waldarbeiter mit sich führt, eine Relaisstation als Empfangszentrale notwendig, über die auch die Reichweitenüberwachung gewährleistet wird.

Beim Gerätetyp B ist jeder Waldarbeiter mit einem Sprechfunkgerät ausgestattet, eine Reichweitenüberwachung ist nicht möglich. In beiden Fällen wird auf Kabelverbindungen zum Gehörschutz oder externem Mikrofon verzichtet.

Feldversuch

Für den Feldversuch wurden jeweils Geräte des Typs A (DeTeWe) und des Typs B (Motorola) beschafft. Der Versuch mit dem Typ B erfolgte auf der Funkwelle Forst (4-Meter-Band, 69,95 Mhz.).

Ziel des Versuches war es, folgende Fragen zu klären: 

  1. Sind die Geräte grundsätzlich für die Waldarbeit (Holzernte) geeignet? Dabei sollten vor allem die Kriterien technische Eignung, mögliche Behinderung bei der Arbeit und eventuelle organisatorische Probleme beim Einsatz derartiger Systeme genauer betrachtet werden.
  2. Bringen die Geräte Verbesserungen für die Alarmierung bei Unfällen während der Waldarbeit?
  3. Können durch Geräte mit Sprechverbindung gefährliche Situationen vermieden bzw. entschärft werden (präventiver Gedanke)?
  4. Sind die Geräte einfach zu bedienen und zu warten?

Zur Erprobung der Geräte wurden Waldarbeiter in den Forstbezirken Kirchzarten und Gschwend ausgestattet. Die Forstbezirke liegen im Südschwarzwald bzw. im Schwäbisch-Fränkischen-Wald und sind aufgrund ihrer Topographie funktechnisch schwer ausleuchtbar. Damit waren gute Aussagen über die Leistungsfähigkeit der einzelnen Systeme zu erwarten. Im Herbst 1998 wurden zu Beginn der Holzerntearbeiten zwei Waldarbeitergruppen jeden Forstbezirkes mit einem System ausgestattet. Anfang 1999 erfolgte ein Tausch der Systeme zwischen den einzelnen Forstämtern. Somit hatte jede der vier Waldarbeitergruppen die Möglichkeit beide Gerätetypen über einen längeren Zeitraum zu testen und zu vergleichen.

Ergebnisse:

  • In Bezug auf Robustheit zeichnete sich das Sprechfunkgerät durch seine geringe Störanfälligkeit aus.
  • Als Problembereich kristallisierte sich bei beiden Systemen die Lautstärke des Warntones heraus. Während beim Notrufgerät die Hörbarkeit bei Motorsägearbeiten nicht mehr gegeben war, beschränkte sich dieses Problem beim Sprechfunkgerät auf die Dauer des Vollastbetriebes der Motorsäge.
  • Die Reichweite wurde beim Notrufgerät (Typ A) als nicht ausreichend bewertet, da die Grenze teilweise bereits bei einer Entfernung von 100 m erreicht wurde. Beim Sprechfunkgerät wurden auf der Frequenz der Funkwelle Forst Entfernungen bis zu 2 km überwunden.
  • Die Reichweitenüberwachung, die nur mit dem Gerätetyp A möglich war und mit deren Hilfe gewährleistet werden soll, dass gefährliche Motorsägearbeiten nur dann ausgeführt werden, wenn der Funkkontakt zu den Arbeitskollegen besteht, funktionierte gut.
  • In Bezug auf technische Eignung, Systemsicherheit und Bedienung der Geräte wurde das Sprechfunk-gerät durch die Waldarbeiter besser beurteilt. Dagegen wurde hier der Tragekomfort als eher schlecht angesehen, was überwiegend auf die Länge der gewählten Antenne zurückzuführen ist. Beim Notrufgerät wurde v. a. der Anmeldevorgang der einzelnen Notrufgeber an der Zentralstation als wenig bedienerfreundlich empfunden.
  • Ständig anfallende Wartungsarbeiten waren das Aufladen bzw. das Wechseln des Akkus. Hier traten keine Probleme auf. Die Akku-Standzeiten waren für die Dauer einer Arbeitsschicht ausreichend.
  • Bei der Notruffunktion war die passive Auslösung des Alarms beim Gerätetyp A nicht immer gewährleistet. Fehlalarme kamen bei beiden Gerätetypen vor und waren meist auf längere Beugehaltungen zurückzuführen. Beim Notrufgerät war durch die Trageweise bedingt ein gehäuftes Auftreten festzustellen.
  • Planmässige Probealarme sollten Aufschluss über die Systemsicherheit geben. Auch hier zeigte das Notrufgerät Defizite, da in der Mehrzahl der Fälle nicht alle Geräte auf den ausgelösten Alarm ansprachen. Das Sprechfunkgerät zeichnete sich in diesem Bereich durch eine einwandfreie Funktion aus.
  • Neben der schnellen Benachrichtigung der Arbeitskollegen steht auch das rasche Auffinden des Verun-fallten im Vordergrund. Unter diesem Aspekt bietet das reine Notrufgerät den Vorteil, dass ein Ortungssignal ausgesendet wird. Beim Sprechfunkgerät ist die Lokalisierung nur eingeschränkt möglich, nämlich über verbale Kommunikation, wenn der Verunfallte bei Bewußtsein ist und sich noch orientieren kann.

Zusammenfassung und Ausblick:

Die Frage, ob Funktechnik die Arbeitssicherheit bei der Waldarbeit verbessern kann, muss von allen am Feldversuch Beteiligten mit einem eindeutigen Ja beantwortet werden. Die äußerst positiv beurteilte Möglichkeit der Sprechverbindung macht eine grundlegende Änderung des Anforderungsprofils notwendig: Funktechnik muss auf jeden Fall auch Sprechfunk bedeuten.

Die Nachteile des Sprechfunkgerätes in Bezug auf Reichweitenüberwachung und Ortung des Verletzten werden durch die erheblichen Vorteile der verbalen Kommunikation für die Unfallverhütung zumindest auf-gewogen. Jedoch darf der Aspekt "Alarmierung der Kollegen" nicht aus den Augen verloren werden, gerade weil naturnahe Waldbewirtschaftung immer mehr die Gefahr in sich birgt, dass Kollegen sich in unüber-sichtlichen Beständen aus den Augen verlieren. Aus diesem Grund muss die Möglichkeit des aktiven und passiven Notrufes zwingender Bestandteil eines Systems zur funktechnischen Absicherung einer Waldar-beitergruppe sein. Dabei spielt auch das von den beteiligten Waldarbeitern geäußerte "größere Sicherheitsgefühl" eine wesentliche Rolle. Als Endprodukt ist ein Kommunikations- und Notrufgerät für die Waldarbeit (KuNo ®) zu fordern.

Weiterentwicklungen, die v. a. die Größe und das Gewicht der Geräte betreffen, lassen noch Verbesse-rungen im Hinblick auf den Tragekomfort erwarten. Im Hinblick auf die Wahrnehmbarkeit des Alarmtones kann eine bessere Abstimmung der Tonfrequenz auf den Motorsägenlärm sowie die Verlängerung der Alarmierungsdauer weitere Fortschritte bringen. Eine drahtlose Verbindung zu den Gehörschutzkapseln wäre wünschenswert. Preislich müssten solche System unter 500,- € je Gerät liegen um eine breite Ver-wendung zu finden. Ein Problem ergibt sich bei der Wahl der Funkfrequenzen. Frequenzen zur exklusiven Nutzung im 2-Meter- oder 70-cm-Band (Betriebsfunk) sind kaum zu bekommen. Verschärfend kommt hinzu, dass moderne Geräte für das 4-Meter-Band (Funkwelle Forst) so gut wie nicht angeboten werden. Sofern eines der beiden Betriebsfunkbänder genutzt werden soll, bleiben nur Gemeinschaftsfrequenzen.

Eine Alternative könnten preisgünstige LPD- oder Freenet-Geräte sein, sofern sie mit Lagesensoren ausgestattet sind. Solche Geräte werden jedoch im Augenblick nicht angeboten. Inwieweit generell solche Geräte den Anforderungen des Forstbetriebs genügen, muss überprüft werden. Erste Erfahrungen aus Stützpunktversuchen liegen in Baden-Württemberg vor.

Unter dem Aspekt einer geschlossenen Rettungskette, deren unabdingbarer Bestandteil die Sofortmaßnahme durch den Kollegen ist, dürfen die vorgestellten funktechnischen Systeme jedoch nicht dazu ver-wendet werden, Argumente für die Alleinarbeit bei gefährlichen Tätigkeiten zu liefern.

Funktechnik ersetzt nicht die Organisationsverantwortung der Vorgesetzten, sie kann aber ein weiteres Hilfsmittel zur besseren Bewältigung dieser Aufgabe darstellen.

Bei annähernd gleichen Kosten von ca. € 750.- pro Waldarbeiter war es für die Mitglieder der Arbeitsgruppe wenig überraschend, dass sämtliche Waldarbeiter das Sprechfunkgerät (Typ B) vor dem Notrufgerät mit Signalgeber (Typ A) bevorzugten. Die Möglichkeit miteinander zu kommunizieren erleichtert die Koordination von Arbeiten in unübersichtlichen Beständen, beim Sperren von Waldwegen und bei der Zusammenarbeit mit Maschinenführern. Insgesamt war ein positiver Effekt im Hinblick auf die Arbeitssicherheit festzustellen. Außerdem gewährleistet der tägliche Gebrauch, dass die Geräte (Akkus) gewartet werden und im Notfall funktionsfähig sind.

Bareither + Raisch
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